Hallo alle zusammen
Hoffe auf eure Hilfe. Und zwar würde ich gerne wissen, welche KV- Nr. für die 1,0 Gebühr wegen des Nichtbetriebs des Verfahrens nach Ablauf von sechs Monaten bei der Gerichtskosten-Rechnung in Ansatz gebracht wird?
P. S. Bin Auszubildende zur Justizfachangestellten. Nicht, dass sich der ein oder andere wegen dieser Frage wundert
Schon jetzt ein Danke für die Mithilfe!