Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren

  • Der Antragsgegner hat eingewendet, nicht leistungsfähig zu sein und brav Einkommensbelege der letzten 12 Monate vorgelegt.
    Er hat sich bereit erklärt, 154,00 € Unterhalt monatl. zu zahlen.
    Nach alter Fassung des § 254 FamFG würde ich dem Antragsteller dies mitteilen und auf den Antrag des Antragstellers auf Festsetzung hinsichtlich der 154,00 € warten.


    Nach § 253 FamG neuer Fassung können die 154,00 € ohne Antrag festgesetzt werden.

    Was teilt ihr dem Antragsteller mit?
    z.B Einwendungen sind zulässig, auf Antrag streitiges Verfahren, es ist beabsichtigt 154,00 € festzusetzen?

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