Vermächtniserfüllungsvertrag und Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag

  • Der Betreuer reicht ein Schreiben ein mit der Bitte um Prüfung, ob die Verträge genehmigungsbedürftig sind.

    Es ist einmal ein Vermächtniserfüllungsvertrag - Annahme der Vermächtnisse und Erfüllung der Vermächtnisse - Es geht in dem Vertrag darum, dass zur Erfüllung des Vorausvermächtnisanspruches die Miterben die stille Beteiligung des Erblassers an der GmbH im Wert von 200.00,00 € an die Betreute mit sofortiger Wirkung abtreten.

    Der andere Vertrag ist der Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag aus dem sich ergibt, dass die Betreute aufgrund der Rechtsnachfolge an die Stelle des Erblassers in die Gesellschaft eintritt und soll so an der Gesellschaft beteiligt werden.

    Nach 1822 Nr. 3 halte ich eigentlich nur den Vertrag hinsichtlich des Eintritts in die Gesellschaft für genehmigungsbedürftig, bin mir aber unsicher. Hat jmd. einen Rat oder sieht es genauso?

    LG und Danke für etwaige Hilfe

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