Hallo zusammen,
ist da wohl richtig:
Gepfändet werden soll das Arbeitseinkommen des Schuldners wegen einer Unterhaltsforderung
eines Kindes.
Der Schuldner ist verheiratet und hat ein weiteres Kind. Die Ehefrau verfügt über eigenes
Einkommen von mtl. 1.100,-- Euro.
Jetzt sollen Schuldner, Ehefrau und (weiteres) Kind als Bedarfsgemeinschaft gelten und nach Abzug des
Einkommens der Ehefrau ein pfandfreier Betrag von 247,-- Euro monatlich festgesetzt werden.
Wie ist Eure Meinung dazu?