Hallo liebe Gemeinde!
Mein Problem ist folgendes:
Die Betreuung läuft nunmehr ein Jahr. Im März reicht die Betreuerin den ersten Bericht per 15.1.2018 ein. An diesem Stichtag (15.01.) ist der Betroffene noch als vermögend anzusehen. Jedoch ist dieser im Februar vermögenslos geworden, sodass eine Festsetzung gegen die Landeskasse erfolgen müsste, denn der Verg. Antrag ist eben im März gestellt worden für das zurückliegende Jahr. Die Betreuerin beantragt das auch, jedoch gem. § 5 I VBVG. Das heißt also, dass die Betreuerin die pauschale Vergütung begehrt (zu Recht wie ich finde) gegen die Landeskasse, jedoch mit einem Umfang der Stunden, als wenn der Betroffene vermögend wäre (genau hier liegt mein Problem).
Die Kommentierungen sind diesbzgl. etwas rar in den Aussagen und vernünftige Rechtsprechung konnte ich auch nicht finden. Hattet ihr das schon mal? Wie seid ihr an die Sache heran gegangen?