Guten Morgen
Weiß zufällig jemand, ob bei der Einführung neuer Vorschriften/Änderung von Vorschriften bei Verwaltungsanordnungen Begründungen für diese Verfügbar sind? Oder werden diese einfach nur durch "Die Justiz" bekannt gemacht und nicht begründet? Ich habe bei mir (2. VV LFGG) nichts gefunden.