Hallo zusammen.
Ich habe folgenden Fall:
Im Grundbuch ist der Vorerbe A als Alleineigentümereingetragen.
In Abt. II ist der Nacherbenvermerk eingetragen wonach B+CNacherben sind und die Nacherbfolge bei Wiederheirat oder Tod eintritt. Im demselbenVermerk ist zudem eingetragen, dass die Testamentsvollstreckung angeordnet istund dass die Nacherbenvollstreckung angeordnet ist.
Der Notar reicht nun einen Erbschaftskauf- undÜbertragungsvertrag ein. Es tritt der TV auf, welcher sowohl alsTestamentsvollstrecker, als auch als Nacherbenvollstrecker ernannt wurde (TVZliegt vor).
Der TV handelt sowohl für sich selbst, als auch für denVorerben A (Genehmigung liegt vor) und für einen Bevollmächtigten des NacherbenB (Generalvollmacht und Genehmigung liegt vor). Nacherbe C ist selbst aufgetreten.
Nach dem Vorgeplänkel heißt es sodann:
„ Der Vorerbe überträgt die nachgenannten Nachlassgegenstände auf die Nacherben zugleichenTeilen.“
In der Auflassung wurde dann erklärt:
„(…) sind sich einig, dass der Grundbesitz auf die Nacherbenals ungeteilte Nacherbengemeinschaft übergeht (…).“
Der Nacherbenvermerk inkl TV soll zur Zeit noch eingetragenbleiben, da die Beteiligten vereinbart haben, dass die TV erst endet, wenn dieUrkunde komplett abgewickelt ist. Die Abwicklung ist allerdings noch nichtvollständig abgeschlossen.
Meine Fragen sind nun:
- Kann ich die Nacherben tatsächlich inErbengemeinschaft eingetragen?
- Müsste das Recht in Abt. II nicht zumindesthinsichtlich des Nacherbenvermerks gelöscht werden?
- Wenn die TV beendet ist, müsste das Recht inAbt. II trotzdem hinsichtlich der Nacherbenvollstreckung bestehen bleiben?
Ich hoffe, ich habe den Fall verständlich geschildert. Fallsnoch Infos fehlen, gerne Fragen J
Vielen Dank schonmal J
Lg