Hallo,
ich bin noch relativ neu im Grundbuch und in diesem Fall am Zweifeln.
Ich habe eine Vollmacht einer Person für ihren Bruder zum Kauf eines Grundstücks vorliegen, die gemäß §10 Konsulargesetz vom Honorarkonsul der BRD in der Republik Korea beglaubigt wurde.
Geht das?
Danke.