In einer gerade angeordneten ZVG-Sache bestellt sich ein RA für den Schuldner, und möchte von uns Kopie des Vollstreckungstitels mit Zustellnachweis.
Warum (z.B. ob er die Vollstreckungsvoraussetzungen anzweifelt), sagt er nicht.
Können wir Kopien davon herausgeben?
Habt ihr das schonmal gehabt?
LG und Danke vorab