• Hallo, ich brauche ein wenig Hilfe, da das Thema Erbbaurecht nur alle paar Jahre (zum Glück) auf dem Tisch liegt.

    In Abt. II/1 ist eingetragen: Erbbauzins i.H.v. 2.300,00 EUR jährlich mit Wertsicherungsklausel für den jew. Eigentümer ...; vereinbarter Inhalt ist das Bestehenbleiben mit dem Hauptanspruch bei Zwangsversteigerung sowie ein Rangvorbehalt für Grundschulden bis zur Höhe von 100.000,00 EUR nebst Zinsen....
    Der betreibende Gläubiger in Abt. III/1 steht im gleichen Rang mit II/1; III/2 steht auch im Gleichrang mit II/1; untereinander hat III/1 Vorrang vor III/2.

    1. Liege ich richtig, dass im geringsten Gebot nur das Stammrecht II/1 bestehen bleibt und ich keine laufenden/rückständigen Einzelleistungen in das gG nehme?

    2. Zusätzlich bestimme ich im Termin einen Zuzahlungsbetrag für II/1 ?

    3. Wenn es später zum Verteilungstermin kommt, teile ich auch nichts auf II/1 zu, sondern fange mit III/1 an?

    Vielen, vielen Dank.

  • So oft hatte ich das auch noch nicht, aber ich habe in alten Fortbildungsunterlagen gestöbert. Das Stammrecht bleibt bestehen. Die rückständigen Leistungen haben den ganz normalen Rang. Also, da das Recht hier dem betreibendem Gläubiger gleichrangig ist, kommen sie nicht ins gG Gebot. Wenn das Recht bestehen bleibt, verteilst du ja auch nichts. Die rückständigen Einzelleistungen der Reallast müssen angemeldet werden und werden dann im Rang des Rechts mit verteilt.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Danke, Annett. Liege ich mit meinem Punkt 2 richtig? Wenn ich dich richtig verstehe, würdest du für das Recht II/1 auch keine lfd. und rückständigen Leistungen in das gG nehmen.
    Aber wieso würdest du im Verteilungstermin etwas zuteilen, und warum nur auf die rückständigen Leistungen (nach vorheriger Anmeldung)?

  • Ins geringste Gebot kommt das, was im Rang VORgeht.

    Das bedeutet aber nicht, dass alle anderen Rechte bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Dem ist nichts hinzuzufügen.

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    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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