Hallo zusammen!
Hier mal ne ganz blöde Frage in der folgenden, vereinfachten Darstellung eines Falles:
Der Pflichtverteidiger hat seine Vergütung aus der Staatskasse beantragt und antragsgemäß festgesetzt bekommen. Vertreter der Staatskasse legt Erinnerung hinsichtlich eines Teilbetrages ein. Abhilfe wird angekündigt.
Kann der Pflichtverteidiger seinen Vergütungsantrag in dieser Phase des Verfahrens noch hinsichtlich des von der Erinnerung betroffenen Teils zurücknehmen?