Eingetragen ist eine Hypothek mit Brief, die jetzt gelöscht werden soll.
Statt des Briefes wird ein rechtskräftiger Ausschließungsbeschluss vorgelegt.
Für kraftlos erklärt wurde der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von ... Blatt ... in Abt. III Nr. 1 für die XY Bank eingetragene Grundschuld über DM ...
Bis auf die Wörter "Grundschuld" statt Hypothek sind alle Angaben richtig.
Löschen?
Oder nicht löschen, weil etwas für kraftlos erklärt wurde, was es nicht gibt?