Hatte ich so noch nie:
Schuldner und Drittschuldner wohnen unter der gleichen Anschrift. Der mit der Zustellung des Pfüb beauftragte GV teilte nun mit, daß er den DS mehrfach aufgesucht, aber nie angetroffen habe. Eine Ersatzzustellung sei nicht möglich, weil der Schuldner jederzeit die Möglichkeit hätte, vor dem DS auf den Beschluß zugreifen zu können.
Ist das tatsächlich maßgeblich?