Zustellung Pfüb an Schuldner/Drittschuldner unter gleicher Anschrift

  • Hatte ich so noch nie:

    Schuldner und Drittschuldner wohnen unter der gleichen Anschrift. Der mit der Zustellung des Pfüb beauftragte GV teilte nun mit, daß er den DS mehrfach aufgesucht, aber nie angetroffen habe. Eine Ersatzzustellung sei nicht möglich, weil der Schuldner jederzeit die Möglichkeit hätte, vor dem DS auf den Beschluß zugreifen zu können.

    Ist das tatsächlich maßgeblich?

  • Hatte ich so noch nie:

    Schuldner und Drittschuldner wohnen unter der gleichen Anschrift. Der mit der Zustellung des Pfüb beauftragte GV teilte nun mit, daß er den DS mehrfach aufgesucht, aber nie angetroffen habe. Eine Ersatzzustellung sei nicht möglich, weil der Schuldner jederzeit die Möglichkeit hätte, vor dem DS auf den Beschluß zugreifen zu können.

    Ist das tatsächlich maßgeblich?

    Stöber Rd. 530:

    Für die Zustellung an den DS kann auch der Schuldner selbst Zustellungsempfänger (Ersatzperson) sein.

  • Hatte ich so noch nie:

    Schuldner und Drittschuldner wohnen unter der gleichen Anschrift. Der mit der Zustellung des Pfüb beauftragte GV teilte nun mit, daß er den DS mehrfach aufgesucht, aber nie angetroffen habe. Eine Ersatzzustellung sei nicht möglich, weil der Schuldner jederzeit die Möglichkeit hätte, vor dem DS auf den Beschluß zugreifen zu können.

    Ist das tatsächlich maßgeblich?

    Stöber Rd. 530:

    Für die Zustellung an den DS kann auch der Schuldner selbst Zustellungsempfänger (Ersatzperson) sein.

    Merci! :)

  • Vorsicht! Das gilt wohl nur bei juristischen Personen als Drittschuldner, bei denen der Schuldner gesetzlicher Vertreter ist.

    Ansonsten ist davon dringend abzuraten. Die Ersatzzustellung an den Schuldner ist sonst wegen der Gefahr einer Interessenkollision entsprechend § 172 Abs. 2 ZPO unwirksam (vgl. etwa BAG, Urt. v. 15.10.1980 - 4 AZR 662/78; OLG Celle, Urt. v. 05.02.2002 – 16 U 161/01; MüKoZPO/Smid, 5. Aufl. 2016, ZPO § 829 Rn. 37).

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Hatte ich so noch nie:

    Schuldner und Drittschuldner wohnen unter der gleichen Anschrift. Der mit der Zustellung des Pfüb beauftragte GV teilte nun mit, daß er den DS mehrfach aufgesucht, aber nie angetroffen habe. Eine Ersatzzustellung sei nicht möglich, weil der Schuldner jederzeit die Möglichkeit hätte, vor dem DS auf den Beschluß zugreifen zu können.

    Ist das tatsächlich maßgeblich?

    Stöber Rd. 530:

    Für die Zustellung an den DS kann auch der Schuldner selbst Zustellungsempfänger (Ersatzperson) sein.


    Dafür würde ich gern mal eine Begründung lesen.

    Aus meiner Sicht muss der GVZ die Ersatzzustellung an den Schuldner ausschließen!

  • Vorsicht! Das gilt wohl nur bei juristischen Personen als Drittschuldner, bei denen der Schuldner gesetzlicher Vertreter ist.

    Ansonsten ist davon dringend abzuraten. Die Ersatzzustellung an den Schuldner ist sonst wegen der Gefahr einer Interessenkollision entsprechend § 172 Abs. 2 ZPO unwirksam (vgl. etwa BAG, Urt. v. 15.10.1980 - 4 AZR 662/78; OLG Celle, Urt. v. 05.02.2002 – 16 U 161/01; MüKoZPO/Smid, 5. Aufl. 2016, ZPO § 829 Rn. 37).

    Ich würde das sogar noch etwas anders lösen: §178 II ZPO
    "(2) Die Zustellung an eine der in Absatz 1 bezeichneten Personen ist unwirksam, wenn diese an dem Rechtsstreit als Gegner der Person, der zugestellt werden soll, beteiligt ist"
    (vielleicht meinst du den aber auch, denn der 172 II passt irgendwie nicht zu dem was du inhaltlich sagst.)

    Zöller sagt zu 178 II: (rn. 23+24)
    " ... weit ausgelegt ... über seinen Wortlaut hinaus erfasst er Zustellung an Personen, zwischen denen eine konkrete Interessenkollision besteht.
    Auf Personen, die dem "Gegner" nahestehen (der Drittschuldner in seiner gesetzlichen Verpflichtung an den Gläubiger zu leisten) wird Abs. 2 sinngemäß erstreckt. (sonstige den Weisungen des Gegners unterworfene Dritte)
    Außerdem wird dann auf Zöller, §829 Rn. 15 verwiesen: Ersatzzustellung an den Sch für den Drittschuldner ist als unzulässig anzusehen [...]

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

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