Ich habe folgenden Fall:
Eingetragen ist im Stammgrundbuch für die Dauer des unter Nr. 1 eingetragenen Erbbaurechts für die Eheleute Donald und Daisy Duck, zu je 1/2 (?) ein Vorkausrecht für alle Verkaufsfälle.
Aus der beigezogenen Bewilligung ist ersichtlich, dass das Vorkaufsrecht vererblich ist.
Nunmehr wird seitens des Donald Duck die Löschung des Vorkaufsrechts betreffs Daisy Duck bewilligt und -antragt. Daisy ist verstorben und zwar im Jahre 2016. Dagobert ist der Rechtsnachfolger von Daisy (nachgewiesen durch begl. Abschrift des not. Testaments nebst Eröffnungsprotokoll.
Meine Frage ist, ob ich die Löschung eines 1/2 (?) Vorkaufsrecht also den Anteil von Daisy vornehmen kann?