Nachweis Befreiung §1908i Abs. 2 S. 2 BGB

  • Hallo,
    mal zwei praktische Fragen:

    Lasst ihr euch die Befreiung nach § 1908i Abs.2 S.2 BGB nachweisen (Geburts/Heiratsurkunde), oder vertraut ihr auf den Akteninhalt bzw. was der Betreuer in der Verpflichtung angibt.

    Nehmt ihr die Befreiung in den Betreuerausweis mit auf, oder sollen Banken etc. selbst prüfen, ob der Betreuer ggf. befreit ist.

    Es geht mir einfach darum zu erfahren, wie das andere bzw. die Mehrheit zu handhabt.

    Danke!

  • Eine Vorlage von Urkunden erfolgt bei uns nicht. Ich frage aber in der Verpflichtung ganz ausdrücklich nach. Dabei ist auch schon rausgekommen, dass die "Tochter" eigentlich die Stieftochter ist und die "Mutti" die Pflegemutter u.ä.. Gedanken habe ich mir darüber auch schon gemacht, denke so ist es ein für mich guter Mittelweg.

    Die Befreiung wird bei uns im Ausweis vermerkt.

  • Eine Vorlage von Urkunden erfolgt bei uns nicht. Ich frage aber in der Verpflichtung ganz ausdrücklich nach. Dabei ist auch schon rausgekommen, dass die "Tochter" eigentlich die Stieftochter ist und die "Mutti" die Pflegemutter u.ä.. Gedanken habe ich mir darüber auch schon gemacht, denke so ist es ein für mich guter Mittelweg.

    Die Befreiung wird bei uns im Ausweis vermerkt.


    bei uns genauso

  • Ich frage auch nur bei der Verpflichtung nach den Verwandtschaftsverhältnissen und lasse mir keine Urkunden vorlegen (und hatte auch schon Stief- und Pflegekind-Fälle, die dabei "ans Licht" kamen).

    Die Befreiung nehmen wir hier auch in die Ausweise auf.

  • So halten wir es auch.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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