Nacherbfall ist eingetreten

  • Guten Morgen,

    im Grundbuch steht X zu 1/2 Anteil als Eigentümer und zu einem weiteren 1/2 Anteil als befreiter Vorerbe.
    Nacherbfolge ist angeordnet. Sie tritt ein mit dem Tode des Vorerben. Nacherben sind seine Töchter A und B.

    Nun ist X verstorben und vom Nachlassgericht kommt ein Erbschein, der C (Enkelin) als Alleinerbin ausweist.

    Ist der 1/2 Anteil von X jetzt auf C zu berichtigen?

    Was ist mit dem 1/2 Anteil als Vorerbe?

  • Für den 1/2 Anteil des Vorerben, brauchst du einen berichtigten Erbschein. Durch den Eintritt des Nacherbfall ist der damalige Erbschein unrichtig geworden.

  • Du musst hinsichtlich des 1/2-Anteils (= Vorerbschaft) die Erbfolge auf dessen Erblasser berücksichtigen, also denjenigen, der X als Vorerbe eingesetzt hat. Aufgrund des Versterbens von X und der richtigen Nachweisen könnte das GB so aussehen.

    A und B zu 1/2 in Erbengemeinschaft (= 1/2-Anteil Vorerbschaft)

    C zu 1/2 (als Erbe des 1/2-Anteils des X)

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Die Vor- und Nacherbschaft ist seinerzeit aufgrund eines notariellen Testaments eingetragen worden. Genügt das nicht als Grundlage zur Berichtigung?

  • Guten Morgen,

    ich habe ein eintragungstechnisches Problem:

    Ursprünglich waren A und B zu je 1/2-Anteil als Eigentümer eingetragen. B ist verstorben. A ist Vorerbin des 1/2 Anteils des B geworden. In Abt. I wurde A dann als "Alleineigentümerin" eingetragen. In Abt. II lautet der NE-Vermerk: Nacherbfolge ist angeordnet bzgl. des ehemaligen Anteils des B.....

    Nun ist die A verstorben. Hinsichtlich ihres 1/2 Anteils ist S Erbe geworden. Nacherbe des anderen Anteils ist T geworden.

    Nun zu meinem Problem. Der Erbe S beantragt hinsichtlich seines Anteils Grundbuchberichtigung. Der Nacherbe T beantragt hinsichtlich seines Anteils keine Grundbuchberichtigung.

    Wie wird das denn nun in Abt. I eingetragen?

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