Hallo :),
ich habe folgenden Sachverhalt vorliegen: Ein Verkehrsunfall, beklagt war zuerst ein Beamter = Bekl. 1). Dann ist dem Kläger aufgefallen, dass er zuerst
das Land bzw. die Stadt verklagen muss = Bekl. 2). Der Kläger nimmt also die Klage gegen Bekl. zu 1) zurück und teilt mit, dass die Klage nun gegen Bekl. zu 2)
fortgesetzt wird. Ich habe auch eine dementsprechende KGE, wonach der Kläger die Kosten des Bekl. zu 1) zu 100% trägt und bzgl. Bekl. zu 2) eine Kostenquotelung.
Der Beklagtenvertreter, der zunächst den Bekl. zu 1) und dann den Bekl. zu 2) vertreten hat rechnet nun doppelt ab, d.h. er
berechnet seine Vergütung voll für die Vertretung des Bekl. zu 1) und für den Bekl. zu 2) nochmal.
Die Gegenseite wendet ein, er könne lediglich einmal die Gebühren geltend machen und zusätzlich die Erhöhungsgebühr.
Der Beklagtenvertreter schreibt dazu, dass es quasi 2 Verfahren sind und er daher doppelt abrechnen darf.
Wie seht ihr das?