Erbscheinsantrag bei eventuell unwirksamer Ausschlagungserklärung

  • Wir möchten zur Betreibung unserer Forderung als Bank einen Erbschein beantragen. Sämtliche erfoderlichen Personenstandsurkunden haben wir zusammen. Das Nachlassgericht hat uns mitgeteilt, dass die Großnichte als Erbin in Betracht kommt. Jedoch gäbe es Zweifel an der Wirksamkeit der Ausschlagungserlärung der Ehefrau, die aber erst im Erbscheinverfahren geprüft werden soll.

    Um das Erbscheinsverfahren auszulösen, müssen wir den Erbschein beantragen. Für uns ist nun fraglich, ob wir den für die Großnichte oder aber für die Ehefrau beantragen. Oder ist es möglich, einen Erbschein für die Ehefrau zu beantragen und gleichzeitig zu erklären, dass wir im Falle der Wirksamkeit ihrer Ausschlagungserkälung den Erbschein für die Großnichte beantragen?

    Beste Dank vorab für eure Hilfe!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!