In not. Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein. Erbe des Letztversterbenden wird vertraglich bindend das gemeinsame Kind K.
Falls Kind nach Ableben des Erstversterbenden Pflichtteil verlangt, soll der Längerlebende wieder frei verfügen können.
Das hat er getan und in einem privatschrifltichen Testament K zum Alleinerben eingesetzt.
Ich hätt jetzt eine e.V. zur Geltendmachung des Pflichtteils verlangt. Falls K ihn nicht geltend gemacht hat, bleibt es beim not. Testament. Falls doch, bräuchte man einen Erbschein auf Grundlage des privatschriftlichen Testaments.
Liege ich da richtig?