Hallo zusammen,
ich brauche unbedingt Hilfe.
Eine Rechtsanwältin beantragt den Schuldtitel hinsichtlich der Parteien mit einer Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 ZPO zu versehen.
Laut RA'in hat sich die Parteienbezeichnung durch Verschmelzung nach dem UmwG und anschließendem Rechtsformwechsel geändert. Im Titel war es jedoch eine GmbH und ist jetzt auch eine GmbH.
Ich weiß jedoch momentan gar nicht was ich damit anstellen muss. Was benötige ich? Ist es § 727 ZPO? und bin ich funktionell zuständig?
Danke für Eure Hilfe im voraus