Hilfe, jetzt bin ich total verwirrt.... hab wohl schon zuviel gelesen
Also im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist die YZ-GmbH § Co. KG.
Diese wird vertreten durch die Z-GmbH und endvertreten durch A.
Vorgelegt wird ein Kaufvertrag - A als alleiniger GF der Z-GmbH (diese als phG der Eigentümerin) verkauft mehrere WE-Einheiten an A.
Allgemeine Befreiung von § 181 BGB ist bei beiden Gesellschaften nicht im HR eingetragen. Im Kaufvertrag enthalten ist folgendes:
A als alleiniger Gesellschafter der Z-GmbH hält eine Gesellschafterversamung ab und befreit A für den Kaufvertrag von den Beschränkunen des § 181 BGB.
Nach meinen Recherchen in beck-online muss eine solche Befreiung durch die KG erteilt werden - aber durch wen? Außer A gibt es hier lediglich neben A einen weiteren Kommandititen. Und wenn eine Gesellschafterversammlung für den Einzelfall befreien kann - wie weisen diese Ihre Gesellschafterstellung in der Form des § 29 GBO nach?
Gibt es hier überhaupt eine Möglichkeit zur Eintragung des Eigentumswechsels auf A zu kommen?