Nachlasspflegschaft wurde an ein anderes Gericht abgegeben

  • Hallo zusammen,

    ich hab eine Frage bezüglich einer Nachlasspflegschaft

    Die Nachlasspflegschaft wurde beim AG X (letzte Meldeadresse) angeordnet. Dann stellte sich heraus, dass das AG unzuständig ist. Der Erblasser hatte dort nicht mehr seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt.

    Somit wurde das Verfahren durch Beschluss ohne vorherige Absprache abgegeben. Danach wurde an uns noch ein Vergütungsantrag weitergeleitet. Nach ca. 2 Monaten bekomme ich jetzt nochmals einen Beschluss vom AG X. In diesem wird die Aufhebung der Nachlasspflegschaft ausgesprochen.

    Jetzt stehe ich vor de Problem was mach ich mit der NL-Pflegschaft und was mit dem Vergütungsantrag (NL-Pflegschaft besteht ja nicht mehr).

    Danke für eure Antworten :)

  • Wir haben die Akten mit dem Abgabebeschluss (im Januar) bekommen. In dem Beschluss wurde ausgesprochen, dass das AG X unzuständig ist und dieser Beschluss für das AG Z bindend und nicht anfechtbar ist.

    Jetzt wurde Ende März die Aufhebung der NL-Pflegschaft beschlossen.

    Diese ganze Vorgehensweise ist mir ziemlich suspekt.

  • Das scheint dann auch keine Abgabe gewesen zu sein, eher eine Verweisung, was es für mich nur noch undurchsichtiger macht, wie man dann noch im Verfahren arbeiten kann.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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