Hallo zusammen,
ich hab eine Frage bezüglich einer Nachlasspflegschaft
Die Nachlasspflegschaft wurde beim AG X (letzte Meldeadresse) angeordnet. Dann stellte sich heraus, dass das AG unzuständig ist. Der Erblasser hatte dort nicht mehr seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt.
Somit wurde das Verfahren durch Beschluss ohne vorherige Absprache abgegeben. Danach wurde an uns noch ein Vergütungsantrag weitergeleitet. Nach ca. 2 Monaten bekomme ich jetzt nochmals einen Beschluss vom AG X. In diesem wird die Aufhebung der Nachlasspflegschaft ausgesprochen.
Jetzt stehe ich vor de Problem was mach ich mit der NL-Pflegschaft und was mit dem Vergütungsantrag (NL-Pflegschaft besteht ja nicht mehr).
Danke für eure Antworten