Nicht eingetragener GF handelt

  • Ich brauche in einer Grundbuchsache mal registerrechtlichen Rat: Ein bestellter, aber noch nicht im HR eingetragener GF verkauft ein Grundstück der GmbH. Seine Bestellung wird mir nachgewiesen durch den Bestellungsbeschluss der Gesellschafter und die HR-Anmeldung des GF, beides liegt in der Form des § 29 GBO vor. Bestellung erfolgte bereits am 15.02.2018, Eintragung ist bis heute weiterhin nicht erfolgt. M.E. muss zum Nachweis der Vertretungsbefugnis die HR-Eintragung des GF erst noch erfolgen, da doch letztlich das HR die Wirksamkeit der Bestellung prüft und ggf. durch Vornahme der Eintragung -quasi rückwirkend- dokumentiert. Oder bin ich da zu pingelig?

  • Ich würde das an deiner Stelle auch abwarten.
    Du als Grundbuchamt kannst im Zweifel nicht prüfen, ob die Bestellung tatsächlich wirksam ist (z.B. ob wirklich alle Gesellschafter anwesend waren und die Beschlussfassung und Vertretungsbefugnis laut Gesellschaftsvertrag korrekt ist).
    Vielleicht mal Anfrage auf dem kleinen Dienstweg beim Registergericht?

  • Habe den Fall stark vereinfacht dargestellt. Es wurde nicht nur ein neuer GF bestellt, sondern quasi alles verändert. U.a. wurde auch noch der Sitz verlegt. Es wundert mich daher nicht, dass die Eintragung hier etwas länger dauert (und wohl auch noch dauern wird)!

  • Wie Anta
    Dann erst recht.
    Das abgebende Registergericht des bisherigen Sitzes kann dir zumindest sagen, ob es die Geschäftsführerbestellung und seine Eignung nach § 6 GmbHG geprüft hat (weil der neue GF auch die Sitzverlegung angemeldet hat) oder dies in die Zuständigkeit des neuen Sitzgerichts gehört; im letzteren Fall würde ich auf die Eintragung warten.

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