Hallo,
muss die Vergütung des Betreuers immer erst aus dem Nachlass gezahlt werden, auch wenn er z.B. nur 200 EUR hinterlässt?
Würde man sich dann anteilig 200,00 EUR von den Erben holen und den Rest aus der Staatskasse festsetzen?
Wir sind uns hier irgendwie uneinig.