Hallo,
ich habe einen Vollstreckungsschutzantrag vorliegen (Ehepaar in Mietwohnung).
Der Ehemann ist nun plötzlich an Krebs erkrankt. Würde euch das ausreichen, um Vollstreckungsschutz zu gewähren?
Hallo,
ich habe einen Vollstreckungsschutzantrag vorliegen (Ehepaar in Mietwohnung).
Der Ehemann ist nun plötzlich an Krebs erkrankt. Würde euch das ausreichen, um Vollstreckungsschutz zu gewähren?
Einfach nur "ich habe Krebs" langt genau so wie "ich habe Depressionen"...nämlich nicht.
Es gibt zig verschiedene Arten an Krebs, teilweise mit Unterarten, und diese alle können, einschließlich der zugehörigen Therapie, völlig unterschiedlich in der Intensität sein. Dazu kommen die verschiedenen Stadien. Nicht alles ist gleichbedeutend mit sofortigem Tod und/oder Leben nur noch scheiße.
Auch das Bestehen einer lebensbedrohlichen Erkrankung wie einer Krebserkrankung würde, für sich genommen, nicht genügen (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, NJW-RR 2011, 419 Rn. 7).
Araya ist nichts hinzuzufügen.
Wenn man sich im Zöller mal ein bisschen umschaut, erkennt man eine gewisse Richtung:
Rn11: schwerwiegender Eingriff der Gefahr fürs Leben mit sich bringt
Krebspatienten KÖNNEN im Alltagsbegriff gesund sein. Es kann natürlich auch bereits zu schwersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen, je nach dem.
Aber auch nur Schwäche und Angeschlagenheit alleine werden nicht reichen.
Wie lange ist denn noch zur Räumung? Kannst du noch Sachverhaltsaufklärung leisten?
Das Einzige, was mir da spontan in den Sinn käme, könnte folgende Konstellation sein:
Chemotherapie mit schwer angeschlagenem Immunsystem (in Kombination mit hohem Alter) und einzig Unterbringung in einer Notunterkunft käme in Betracht (wir stehen häufig in Verbindung mit der örtlichen Wohnungsnotstelle und können zum Beispiel dort meist nachfragen, welche Alternativen ihnen zur Verfügung stehen). Da könnte man dann eventuell über hygienische Zustände etc. eine gefährliche Situation kreieren. Aber das ist erstmal nur eine Theorie, die mir durch den Kopf geschossen ist.
Und, wie Araya schon sinngemäß gesagt hat: Prostatakrebs hat deutlich andere Auswirkungen als Lungenkrebs o.ä.
Es kommt auf den konkreten Einzelfall, Behandlung etc. an.
Räumungsschutz nur, wenn die Räumung selbst zu einem lebengsgefährdenden Zustand führt. Wenn der Schuldner schwer krank ist, gehört er ins Krankenhaus. Genügend Patienten leben mit Krebs.
Wenn das:
ich habe einen Vollstreckungsschutzantrag vorliegen (Ehepaar in Mietwohnung).
Der Ehemann ist nun plötzlich an Krebs erkrankt.
der vollständige Sachverhalt ist, würde ich den Herrschaften antworten, daß ohne eine konkret drohende Vollstreckungsmaßnahme Vollstreckungsschutz nicht gewährt werden kann.
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