Zustimmung zur Änderung Teilungserklärung

  • Guten Morgen!
    Die Betreuerin (Tochter) ist Eigentümern einer Eigentumswohnung. Die Betreute ist hieran dinglich gesichert durch eine Grundschuld.
    Die Betreuerin teilt nunmehr per Mail mit, dass sie einer Änderung der Teilungserklärung zugestimmt habe und die Notarin jetzt auch die Zustimmung der Mutter als Gläubigerin benötigt. Sie fragt jetzt an, ob hierfür ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden muss.
    Ich meine ja.
    Müsste die Zustimmung des Ergänzungsbetreuers genehmigt werden? M. E.nicht, ich sehe keinen Genehmigungstatbestand.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!