Forderungsübertragung, Eintragung Sicherungshypotheken und Grundbuchersuchen

  • Guten Morgen!
    In dem mir vorliegenden Fall wurden beide ½ Miteigentumsanteile (2 Eigentümer) getrennt (von einem Ersteher) ersteigert. Das Bargebot (bzw. beide Bargebote) wurde(n) nicht gezahlt, weshalb ich die Forderungen übertragen habe.
    Beide Anteile waren unterschiedlich belastet (Sicherungshypotheken auf ½ Anteil des A); zugunsten Miteigentümer B ergibt sich ein Erlösüberschuss.
    Nun stellt sich mir die Frage, wie / in welcher Rangfolge ich die Sicherungshypotheken (Forderungsübertragung) eintragen muss… Hat sich jmd von euch hiermit schon einmal beschäftigt? Zu dem Thema habe ich bisher leider nichts gefunden..

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

  • Beide Anteile waren unterschiedlich belastet (Sicherungshypotheken auf ½ Anteil des A); zugunsten Miteigentümer B ergibt sich ein Erlösüberschuss.
    Nun stellt sich mir die Frage, wie / in welcher Rangfolge ich die Sicherungshypotheken (Forderungsübertragung) eintragen muss…

    Tatsächlich besteht kein Rangverhältnis, da die Sicherungshypotheken aufgrund Forderungsübertragung wegen Ansprüchen gegen A nur auf diesem Anteil und die Hypothek für den Überschuß bezüglich Anteil B nur auf jenem Anteil einzutragen sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Bang-Johansen (10. Januar 2020 um 10:10) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Eben. Man träügt doch die Sicherungshypotheken auf den jeweiligen Anteilen ein. Damit brauchst du dir über Rangverhältnisse doch keine Gedanken zu machen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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