Hallo,
hat sich erledigt - habe eine Lösung gefunden...
Gruß,
hermine
Hallo,
hat sich erledigt - habe eine Lösung gefunden...
Gruß,
hermine
Guten Morgen!
In dem mir vorliegenden Fall wurden beide ½ Miteigentumsanteile (2 Eigentümer) getrennt (von einem Ersteher) ersteigert. Das Bargebot (bzw. beide Bargebote) wurde(n) nicht gezahlt, weshalb ich die Forderungen übertragen habe.
Beide Anteile waren unterschiedlich belastet (Sicherungshypotheken auf ½ Anteil des A); zugunsten Miteigentümer B ergibt sich ein Erlösüberschuss.
Nun stellt sich mir die Frage, wie / in welcher Rangfolge ich die Sicherungshypotheken (Forderungsübertragung) eintragen muss… Hat sich jmd von euch hiermit schon einmal beschäftigt? Zu dem Thema habe ich bisher leider nichts gefunden..
Kannst du deine beiden Teilungspläne mal etwas plastischer darstellen, sonst fällt es mir schwer, dein Anliegen nachzuvollziehen.
Beide Anteile waren unterschiedlich belastet (Sicherungshypotheken auf ½ Anteil des A); zugunsten Miteigentümer B ergibt sich ein Erlösüberschuss.
Nun stellt sich mir die Frage, wie / in welcher Rangfolge ich die Sicherungshypotheken (Forderungsübertragung) eintragen muss…
Tatsächlich besteht kein Rangverhältnis, da die Sicherungshypotheken aufgrund Forderungsübertragung wegen Ansprüchen gegen A nur auf diesem Anteil und die Hypothek für den Überschuß bezüglich Anteil B nur auf jenem Anteil einzutragen sind.
Eben. Man träügt doch die Sicherungshypotheken auf den jeweiligen Anteilen ein. Damit brauchst du dir über Rangverhältnisse doch keine Gedanken zu machen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!