Vergütungsregress



  • In den letzten 3 Jahren wurden Vergütungen an den Berufsbetreuer aus der Staatskasse bezahlt. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Vater des Betreuten ca.120.000.--€ Jahreseinkommen hat. Der Betreute dürfte daher Unterhaltsansprüche gegenüber seinem Vater haben, die gem. § 1836c BGB für die Vergütung einzusetzen sind.
    Können gem. § 1836e BGB die in den letzten 3 Jahren aus der Staatskasse bezahlten Berufsbetreuervergütungen vom Vater aufgrund Unterhaltspflicht zurückgefordert werden ?


    BGB §§ BGB § 1836c, BGB § 1836d, BGB § 1836e; FGG § FGG § 56g


    1. Wird der Betreute nur deshalb als mittellos behandelt, weil ihm (möglicherweise) zustehende Unterhaltsansprüche gerichtlich geltend gemachtwerden müssten, hat das Vormundschaftsgericht zwar die Verpflichtung des Betreuten auszusprechen, an die Staatskasse im Rahmen des Rückgriffs entsprechende Zahlungen zu leisten. Gleichzeitig hat es kenntlich zu machen,dass dieser Titel nur die Grundlage für die Einziehung der Unterhaltsansprüche sein kann.


    2. Das Bestehen der Unterhaltsansprüche hat das Vormundschaftsgericht grundsätzlich nicht zu prüfen.


    BayObLG,Beschluß vom 19. 9. 2001 - 3Z BR 243/01 BtPrax 2002, 40

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