Es hat mir bisher viel Kopf zerbrechen bereitet, ich habe viel gelesen, wirklich sicher bin ich mir bei der Auslegung aber trotzdem nicht.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar, auch wenn ihr meine Auslegung als totalen Mist erachtet, äußert das bitte sehr gerne.
Folgendes Testament:
"Nach meinem Ableben sollen A und B mein Vermögen übernehmen und verteilen. Empfänger sollen sein:
- A und B
- C
- D
- E"
A möchte nun einen Erbschein beantragen.
Meine Überlegungen:
- In dem Wortlaut "übernehmen und verteilen" würde ich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sehen.
- Als Erben kommen alle im Testament genannten 5 Personen in Betracht, da sie als Empfänger bezeichnet sind
- Man könnte an eine Unwirksamkeit des Testaments gemäß §2065 Abs.2 BGB denken, da nicht bestimmt ist wer was / wie viel erhält
- Mittels Auslegung und unter Anwendung der Auslegungsregel des §2091 BGB kämen alle 5 genannten Personen als Erben zu je 1/5 in Betracht
- Ich habe auch darüber nachgedacht, ob man lediglich A und B als Erben ansehen könnte und C,D und E jeweils nur ein Vermächtnis erhalten sollen. Gemäß §2156 BGB kann die Bestimmung eines Vermächtnisses einem Dritten überlassen werden, wann der Zweck des Vermächtnisses bezeichnet ist. Das scheidet hier jedoch aus, ein Zweck ist nicht genannt. Auch eine Erbeinsetzung von A und B mit der Auflage das Vermöe u verteilen kommt unter diesem Gesichtspunkt nicht in Betracht.
Wie seht ihr das? Habe ich bei meinen Überlegungen etwas falsch gedeutet, verstanden oder etwas übersehen?