Berücksichtigung Dispokredit

  • Ich prüfe gerade in einem Verfahren, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die PKH-Bewilligung vorliegen.

    Dabei ist mir ein Dispokredit angegeben worden. Es wurde seitens der Bank ein schreiben gefertigt, aus dem nicht hervorgeht, seit wann die Überziehung so besteht. Es steht lediglich drin, dass der Disporahmen monatlich um Summe x gekürzt wird, bis das Girokonto wieder ausgeglichen ist.

    Beginnen wird die Regelung erst zum 30.06. diesen Jahres.

    Würdet ihr das anerkennen?

    Ich tendiere dazu, es nicht zu berücksichtigen, da die Ratenzahlung noch nicht begonnen hat, nicht ersichtlich ist, seit wann dieser Dispo besteht etc.

    In der Literatur finde ich speziell zum Dispo leider nichts.

  • Berücksichtigung wäre nur möglich, wenn eine konkrete Kontoüberziehung aufgrund Vereinbarung mit der Bank in Raten zurückgeführt wird.

    Die Einschränkung des Dispo führt nur dazu, dass ggf. bei überschreitender Überziehung noch höhere Zinsen entstehen.

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