Die Eltern haben für ihre Tochter die Bestellung eines Betreuers beantragt. Sie möchten aber, dass der Tochter keinesfalls mitgeteilt wird, dass der Antrag von ihnen stammt. Ist dieser Wunsch zu respektieren ?
Nichtbekanntgabe von Anträgen
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Gibt es eine -vertretbare- Begründung der Eltern (z.B. Suizid o.ä.)?
Ansonsten: nein. Die Betroffene hat ja stets Anspruch auf volle Akteneinsicht.
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DieBetroffene sei suizidgefährdet.
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Dann würde ich Ihr vorerst nur die Verfahrenseinleitung mitteilen und die Betreuungsbehörde um Sachverhaltsermittlung, Erstellung eines Sozialgutachtens sowie ggf. um Betreuervorschlag bitten.
Sofern in der Betreuungsanregung keine Eilbedürftigkeit dargelegt wird, würde ich mit dem Betreuungsgutachten zuwarten, bis das Sozialgutachten erstell und vorgelegt ist.
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