Beweisaufnahme in Spanien (Anschrift: Postfach)

  • In Spaniensoll der Antragsteller durch den zuständigen Richter zur Scheidung angehörtwerden. Der Antragstellervertreter hat als Anschrift ein Postfach angegeben.Kann in Spanien die Ladung so zugestellt werden?
    Der Dezernent meint, das Ersuchen solle so raus und die spanischen Behördenwürden sich melden, wenn es so nicht gehen würde. Was meint Ihr dazu?

  • In der EuBVO steht explizit nichts drin und in § 20 III ZRHO steht, dass die Anschriften genau anzugeben sind.
    Wie das nun in Spanien läuft, weiß ich nicht. Ich würde das Ersuchen mit der Postfachanschrift wegschicken. Sollte das nicht ausreichend sein, wird sich die spanische Behörde tatsächlich schon melden.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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