Hallo
und zwar folgender Fall:
RA beantragt die Erteilung einer weiteren vollstreckbare Ausfertigung gem. § 733 ZPO (die erste ist wohl nicht mehr auffindbar). Außerdem versichert er, dass der Schuldner einen Betrag X auf die Forderung bezahlt hat.
Meine Fragen:
- Ist das ein Fall für die Erteilung einer Teilklausel? Wenn ja, habt ihr Formulierungsvorschläge?
- Erteilt der Rechtspfleger die Klausel (Teilklausel) oder der UdG (darüber gibt es bei uns Unstimmigkeiten.)?
Danke