Hallo,
mir liegt die Bewilligung + Antrag der Erbbauberechtigten vor. Der Erbbauzins Abt. II Nr. 1 wurde erhöht. In Abt. II Nr. 2 ist eine halbspaltige Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung von Reallasten (Erbbauzinserhöhung) eingetragen.
Inhalt der Bewilligung: "Zur Sicherung des Unterschiedsbetrages bestellt der Erbbauberechtigte eine weitere Reallast zugunsten des Grundstückseigentümers in Höhe von .... und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Reallast in das Grundbuch. Die Reallast erhält den Rang der Vormerkung."
Ich würde jetzt die Vormerkung teilweise umschreiben in ein Reallast (Erbbauzinserhöhung) von ... usw.
Als Inhalt des Erbbaurechts wurde vereinbart, dass zur Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Diese habe ich hier nicht vorliegen. Gilt das Zustimmungserfordernis auch für die Erhöhung des Erbbauzinses? Oder nicht? Immerhin trage ich eine Reallast ein
Könnt ihr mir weiterhelfen?