Hallo, ich brüte schon eine ganze Weile über folgenden Fall und hoffe auf eure Hilfe: In der Gemeinschaftsordnung wurde folgende "Vollmacht" erteilt:
1. Der Eigentümer der Einheit Nr. 1 ist berechtigt, diese Einheit zu Wohneigentum neu um- und/oder auszubauen. Dabei sind alle Maßnahmen gestattet, die baurechtlich genehmigt werden.
2. Diese Berechtigung erstreckt sich auch darauf, die Einheit zusätzlich auch auf dem Dach mit einem Balkon oder einer Dachterrasse zu versehen.
Zum Schluss wird noch folgendes vereinbart: Alle Wohnungseigentümer sind verpflichtet, für die vorstehend geregelten Arbeiten etwa erforderliche Zustimmungen oder Genehmigungen zu erteilen.
Der Eigentümer der Einheit Nr. 1 wandelt nun sein Teileigentum in Wohnungseigentum um und beruft sich auf diese Vollmacht. Aus den neuen Plänen ergibt sich, dass auf dem Dach nunmehr eine Dachterrasse existiert, also Gemeinschafts- in Sondereigentum umgewandelt wurde. Ich habe Bedenken, ob es sich wegen der Schlussvereinbarung überhaupt um eine Vollmacht handelt und ggf. ob diese inhaltlich ausreicht, ohne die Mitwirkung der Miteigentümer die Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum vorzunehmen. Wie seht ihr das? Vielen Dank schon mal!