Zwangsvollstreckung nach § 172 ZVG: 7/10- Grenze

  • Hallo, ich habe ein Zwangsversteigerungsverfahren auf Antrag des Insolvenzverwalters nach § 172 ZVG.
    Könnte der InsO-Verwalter einen Antrag nach § 74a Abs. 1 ZVG wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze stellen?
    Ich denke, Stöber, ZVG-Kommentar, Rz. 3.12 zu § 74a (nicht antragsberechtigt ist InsO-Verwalter) dürfte hier nicht zutreffen, wenn der InsO-Verwalter selbst das Verfahren betreibt; oder wie seht ihr das? Dankeschön

  • Auf die Schnelle komme ich zum Ergebnis, dass die genannte Fundstelle schon zutreffend ist, denn in Rd-Nr. 4.3 zu § 172 verweist Stöber hierauf.
    Ist m.E. auch nachvollziehbar, denn § 74a schützt die Gläubiger, und das ist der Insolvenzverwalter - auch wenn er die Versteigerung nach § 172 ZVG betreibt - nicht. Die betroffenen Grundpfandgläubiger können den 7/10-Antrag ja stellen.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich würde da mal bei § 180 gucken und ein paar Gedankengänge prüfen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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