Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite, Tod des Schuldners

  • Habe eine Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.
    Schuldner sollte angehört werden, jetzt hat sich rausgestellt, dass dieser verstorben ist. Nachdem dem Gläubiger dies mitgeteilt wurde, beantragt dieser, den Titel dennoch auf Gläubigerseite umzuschreiben.
    Ist dies möglich?

  • Es existiert doch schon ein Titel? Also ganz normale Geldforderung, kein Übergang von Unterhaltspflichten, es sei denn, es sind laufende Leistungen tituliert. Die entfallen natürlich.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Es existiert doch schon ein Titel? Also ganz normale Geldforderung, kein Übergang von Unterhaltspflichten, es sei denn, es sind laufende Leistungen tituliert. Die entfallen natürlich.

    A.U. mich überrascht Ihre Ungenauigkeit. Anspruch auf laufenden Kindesunterhalt erlischt mit dem Tod des Erblassers, nicht aber der Anspruch auf Betreuungs-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Mit den Einzelheiten kenne ich mich nicht aus, ist an dieser Stelle auch uninteressant, weil es ja um RNF auf Gläubigerseite geht.

  • Ich würde die Klausel nur erteilen wenn ich auch die nachweisen für die Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite habe. Ich kann doch keine Klausel gegen einen Toten erteilen

    Eine RNF-Klausel auf Gläubigerseite habe ich nur einmal erteilt, für einen Titel nach § 1615 l BGB.. Meiner Erinnerung nach bedurfte es zwar eines Rechtsnachfolgers, aber keiner vorausgegangenen RNF-Klausel für den Schuldner. Der von mir beantragte Nachlasspfleger (Anwalt) hat sehr schnell einen Erbin (Oma) benannt und die Erbin hat nach Beratung durch den Pfleger die Zahlungen aufgenommen. Mir fällt der Name nicht mehr ein. Das verunsichert mich.

    Ärger gab es wegen der Kosten für den Pfleger. Deshalb werden wir künftig dem Antragsteller auferlegen (wollen), den Pfleger anzuregen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!