Erbrecht - Ast´in weiß nicht was sie tun soll??

  • Hallo liebe Kollegen,
    Angelegenheit im schriftlichen Antragauf BerH lautet: „Erbrecht, ich habe anscheinendLand geerbt und bin mir da nicht sicher ob das echt ist und was ich tun muss“

    Auf Zwischenfragen stellt sichdie Angelegenheit wie folgt dar:

    Die Ast´in erhielt von einem Agrarunternehmen ein Schreiben, aus dem sich ergibt, dass diese Pächter einesGrundstücks sind, wo die Erben bisher unbekannt waren. Die Pacht wurde jährlich hinterlegt. Nunmehr wurden die Erben (Erbeserben und Erbeserbeserben) ermittelt und das Agrarunternehmen hat alle Erben angeschrieben u.a die Ast´in. Das Agrarunternehmenmöchte entweder den Pachtvertrag mit den Erben neu schließen oder alternativdas gepachtete Grundstück erwerben.Aufgrund dieses Schreibens möchtedie Antragstellerin Beratungshilfe, da sie weder weiß, ob das Geschriebene echtist noch ob sie wirklich Erbin ist. Kontakt zu den weiteren Erben hat sie nicht und kennt diese auch nicht.
    Selbst irgendetwas unternommen hat sie nicht, da sie nichts falsch machen möchte.

    Bedürftigkeit liegt vor. Aber ich sehe hier kein rechtliches Problem, was zwingend anwaltliche Beratung erfordert. Sie ist ja in keiner Weise durch irgendetwas in ihren Rechten beeinträchtigt. Das Schreiben ist m.E. lediglich ein Informationsschreiben. In dem Schreiben ist eineTelefonnummer des Absenders und der Verwahrstelle, wo das Geld hinterlegt ist, angegeben. Zumindest da mal anrufen, kann doch von der Ast´in erwartet werden. So könnte sie die Echtheit selbst herausfinden, oder? Auch kann sie zu den anderen Miterben Kontakt aufnehmen, Adressen wurden ihr mit einem Erbspiegel übersandt.

    Und ob sie tatsächlich Erbin ist, kann auch kein Anwalt bestätigen. Dazu müsste sie ja im Besitz aller erforderlichen Geburts- und Sterbeurkunden sein, damit der Anwalt das prüfen kann.
    Ob ein Erbschein bereits vorliegt, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich und ob einer existiert, weiß die Ast ´in vermutlich auch nicht. Aber auch hier könnte sie sich beim Nachlassgericht schlau machen.

    Was sie hinsichtlich ihres Erbrechts am Grundstück unternehmen muss, bedarf es dazu zwingend anwaltlicher Beratung? Auch das kann man doch selber unproblematisch herausfinden oder bin ich da zu kleinlich?

    Oder kann Beratungshilfe gewährt werden, da die Erbfolge unklar bzw. kompliziert ist oder bezüglich des Angebotsschreibens, ob Pacht oder Verkauf ratsam wäre?

  • Ich würde auch keine BerH geben, denn ich sehe vorrangig auch eher tatsächliche als rechtliche Probleme. Rechte der Ast'in sehe ich auch nicht verletzt.

    Wenn sie Zweifel an der Echtheit hat, kann sie beim zuständigen Nachlassgericht nachfragen (die letzte Anschrift seines Verpächters sollte das Agrarunternehmen kennen und mitteilen können, wenn's nicht schon im Schreiben drinstand...).Wenn Grundbesitz da ist, für den laufende Pacht gezahlt wird und keine Erben ermittelt werden konnten, sollte doch ein Nachlasspfleger da sein, der ihr nähere Auskunft geben kann.
    Dafür ist auch kein notwendig.

  • Statt Nachlaßpflegschaft tippe ich eher auf eine Abwesenheitspflegschaft bzw. eine für unbekannte Beteiligte. Da könnte eine Nachfrage beim zuständigen Gericht lohnen (für die Astin.).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Klassischer Fall für den Wunsch nach Präventiver Rechtsberatung (für die es keine Berhi gibt). Im Übrigen ist unverständlich, warum die Ast. nicht einfach Kontakt mit der Agrargenossenschaft aufnimmt. Offenbar hat diese Unterlagen zu dem Grundstück und Erkenntnisse zu den früheren Eigentümern. Sonst wäre sie nicht auf die Ast. gekommen. Anhand dieser kann sie (selbst) anfangen zu prüfen, ob da tatsächlich eine persönliche Verbindung besteht. Etwas anderes würde ein RA auch nicht machen.

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