Zusammenschluss von Inkassounternehmen - Änderung Name GLäubigervertreter

  • Hallo in die Fachrunde,
    als GLV eingetragenes Inkassounternehmen zeigt den Zusammenschluss in einem allgemeinen Schreiben an. Als Nachweis ist ein Teil des HR-Ausdrucks beigefügt (nur der neue Name ist aus diesem Ausdruck ersichtlich) sowie eine Liste der Verfahren mit dem entsprechenden Gläubiger und dem Hinweis, dass im Hinblick auf die Forderungsgläubiger keine Änderungen eingetreten sind.
    Was muss die Tabellenabteilung des Insolvenzverwalters dem Gericht an Unterlagen beifügen wenn die Veränderung aktenkundig gemacht wird?:gruebel:

    1. Das allgemeine Anschreiben des Inkassounternehmens (Verfahren ist hieraus nicht ersichtlich)
    2. eine Kopie der beigefügten Liste und das Verfahren und Gläubiger markieren
    3. Kopie HR-Auszug

    Oder ist das Insolvenzgericht mit einem Schreiben des Insolvenzverwalters, in dem er darüber informiert, das der Gläubigervertreter nach einem Zusammenschluss unter dem neuen Namen firmiert?

    Da es verschiedene Gerichte betrifft und mehr als 100 Verfahren würde ich mir natürlich gerne die Kopierarbeit ersparen, wenn es nicht zwingend ist.
    Vielen Dank.

  • Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Mangels Regelung hängt das völlig von den Vorgaben des jeweiligen Insolvenzgerichts, in ungünstigen Fällen des jeweiligen Rechtspflegers, zur Verfahrensbearbeitung ab.

  • Hallo in die Fachrunde,
    als GLV eingetragenes Inkassounternehmen zeigt den Zusammenschluss in einem allgemeinen Schreiben an. Als Nachweis ist ein Teil des HR-Ausdrucks beigefügt (nur der neue Name ist aus diesem Ausdruck ersichtlich) sowie eine Liste der Verfahren mit dem entsprechenden Gläubiger und dem Hinweis, dass im Hinblick auf die Forderungsgläubiger keine Änderungen eingetreten sind.
    Was muss die Tabellenabteilung des Insolvenzverwalters dem Gericht an Unterlagen beifügen wenn die Veränderung aktenkundig gemacht wird?:gruebel:

    1. Das allgemeine Anschreiben des Inkassounternehmens (Verfahren ist hieraus nicht ersichtlich)
    2. eine Kopie der beigefügten Liste und das Verfahren und Gläubiger markieren
    3. Kopie HR-Auszug

    Oder ist das Insolvenzgericht mit einem Schreiben des Insolvenzverwalters, in dem er darüber informiert, das der Gläubigervertreter nach einem Zusammenschluss unter dem neuen Namen firmiert?

    Da es verschiedene Gerichte betrifft und mehr als 100 Verfahren würde ich mir natürlich gerne die Kopierarbeit ersparen, wenn es nicht zwingend ist.
    Vielen Dank.

    äh unklar ist, as gewollt ist Was ist mit "GLV" gemient ? ist normalerweise die Abkürzung für Gläubigerversammlung !
    Wenn sich hinsichtlich des Forderungsgläubiers nix geändert hat, dann schweige doch einfach und solange die Kontenverbindung noch existiert, würde eine Quote entsprechend ausgefolgt.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Sorry, ich wollte niemanden verwirren mit "GLV", aber da ich im nachfolgenden Text Gläubigervertreter ausgeschrieben hatte, bin ich davon ausgegangen, das es ok ist.
    Aber mit schweigen und Füße still halten komme ich wohl nicht weiter, denn bei Zustellung von Beschlüssen/Post kommt spätestens im nächsten Jahr die Post als unzustellbar zurück, weil der Briefträger die Firma nicht mehr findet.
    Also werde ich alles kopieren und die Änderungen aktenkundig machen.

    Wünsche einen guten Wochenstart und danke nochmals.:)

  • [/QUOTE] Kunterbunt

    Sorry, ich wollte niemanden verwirren mit "GLV", aber da ich im nachfolgenden Text Gläubigervertreter ausgeschrieben hatte, bin ich davon ausgegangen, das es ok ist.
    Aber mit schweigen und Füße still halten komme ich wohl nicht weiter, denn bei Zustellung von Beschlüssen/Post kommt spätestens im nächsten Jahr die Post als unzustellbar zurück, weil der Briefträger die Firma nicht mehr findet.
    Also werde ich alles kopieren und die Änderungen aktenkundig machen.

    Wünsche einen guten Wochenstart und danke nochmals.:)[/QUOTE]

    Sorrry, da war ich wohl etwas blauäugig. Ich bin davon ausgegangen, dass die alte Bankverbindung beibehalten wird, dann ließe sich der ganze Änderungshorror der Gläubigerbezeichnung (so wenn die Gerichte diese auch so einschätzen wollten) umgehen....

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