850c IV ZPO bei Eigenheim

  • Halli hallo,

    ich hab mal wieder einen Fall, bei dem ich nicht weiterkomme.
    Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO, der Ehegatte des Schuldners soll nicht berücksichtigt werden wg. eigenem Einkommen.

    Normalerweise gehe ich dem Fall so vor:
    Bedarf der unterhaltsberechtigten Person= entsprechende Regelbedarfsstufe (üblicherweise 2) + Zuschlag nach BGH (v. 5.4.05, VII ZB 28/05) 40% + antl. Kosten von Unterkunft und Heizung*

    * Hier mache ich eine Vgl.-Berechnung: was wäre angemessen für eine Person (=Schuldner = bereits in dessen Freibetrag nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO enthalten) und was wäre angemessen für 2 Personen? Die Differenz nehme ich als das, was zum Bedarf des Ehegatten gehört, weil dieser Teil ja nicht im Freibetrag des Schuldners enthalten und somit grundsätzlich durch den Ehegatten zu tragen ist.


    Jetzt habe ich in einem Verfahren erfahren, dass das Ehepaar nicht zur Miete wohnt, sondern in einem Eigenheim.
    Ich weiß aber nicht, wie viele Kosten da monatlich anfallen, weil der Schuldner nicht mit mir reden bzw. schreiben mag (war eine nachträgliche Anordnung, daher mit vorheriger Anhörung).

    Wie würdet ihr hier vorgehen? Kosten gar nicht berücksichtigen? Fiktive angemessene Miete berücksichtigen (derzeit mein Favourit)?

    Bin für Anregungen aller Art dankbar!

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  • Wenn der Fall so war:


    1.Antrag auf Nichtberücksichtigung wegen eigener Einkünfte der EF/des EM.
    2. Dann Anhörung des Schuldners/der Schuldnerin ohne Rückmeldung.
    Dann ist das bei mir 3.: Abänderung dahingehend, dass die Ehefrau/der Ehemann nicht zu berücksichtigen ist.

    Alles weitere mag der Schuldner im Beschwerdeweg mitteilen.

    Angemessene fiktive Miete berücksichtigen? - Lass die Finger davon, ggf. ist das Eigenheim vollständig gezahlt, es steht im Eigentum der Frau und diese trägt alle Kosten oder es ist einfach so finanziert dass alle Kosten nicht die einer angemessenen fiktiven Miete erreichen (Oder der Klassiker:die Kosten des Eigentums werden derzeit gar nicht gezahlt und Darlehensraten nicht bedient) - damit begünstigst du ohne jede Rechtfertigung den Schuldner und riskierst ggf. deinen Job:.

  • Oh, das habe ich vergessen, zu erwähnen, Verzeihung. :oops:
    Das Einkommen des Ehegatten reichte nach meiner Berechnung nur für eine teilweise Berücksichtigung, die ich dann ausgesprochen habe.
    Jetzt kam die Beschwerde des Gläubigers mit dem Hinweis auf das Eigenheim.

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  • In diesem Fall den Schuldner auffordern die zu berücksichtigende Belastung darzulegen mit Hinweis: Sollten die monatlichen Kosten nicht dargelegt werden ist, werden diese -mangels anderer Erkentnisse-mit 0,00 € angenommen und die Ehefrau ist entsprechend vollständig unberücksichtigt zu lassen.


    Dann kannst du die Berechnung neu machen mit den erhaltenen Werten des Schuldners oder der Beschwerde statt geben, wenn nichts kommt.

  • Hmhm, das klingt soweit gut.
    Und wenn sich der Schuldner rührt und mir z.B. 500,- € monatlich angibt? Bis zu welchem Betrag kann ich davon ausgehen, dass er bereits durch den Freibetrag des Schuldners von 1133,88 € abgedeckt ist?
    Oder soll er mir genau darlegen, welchen Betrag welcher Ehegatte zahlt? Das ist ja im Zweifel (gemeinsames Konto etc.) nicht wirklich nachvollziehbar... :/

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  • Ich weiß nicht, ob du es dir unnötig kompliziert machts? :gruebel:

    Zumindest bei Erlass eines Pfüb haben wir gar keine Anhaltspunkte zu den Ausgaben des Ehepartners, sondern der Gläubiger gibt nur dessen Einkommen anhand der Vermögensauskunft an.

    Wenn dieses den Grundfreibetrag für ALG II zzgl. der angemessenen ortsüblichen Miete übersteigt, kann der Ehepartner vollständig unberücksichtigt bleiben.


    In deinem Fall mit dem Eigenheim würde ich die gesamten Wohnkosten auf die Ehepartner zu 1/2 verteilen (ggf. gedeckelt durch den Betrag, der bei ALG II übernommen werden würde).

  • In deinem Fall mit dem Eigenheim würde ich die gesamten Wohnkosten auf die Ehepartner zu 1/2 verteilen (ggf. gedeckelt durch den Betrag, der bei ALG II übernommen werden würde).

    So gehts natürlich auch...dankeschön (wieder mal)! :dankescho

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