Zulässige Ausweisdokumente des Bieters

  • Was akzeptiert Ihr als Ausweisdokument des Bieters? Andere (europäische) Staaten stellen z. T. im Scheckkartenformat ID-Cards aus, die vergleichbar zum Bundespersonalausweis sind.

    Ich habe bisher Bundespersonalausweise und von nichtdeutschen Staatsbürgern ausschließlich Reisepässe akzeptiert.

  • Und was machst Du im Ausland ohne Reisepass??

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Jedenfalls die nach § 12 ABs. 1 Nr. 1 GWG zulässigen Dokumente wird man schon akzeptieren müssen ("[Vorlage] eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes"). Bei Unionsbürgern erst recht (Verstoß gegen Diskriminierungsverbot, wenn von Deutschen kein Reisepass verlangt wird, von EU-Ausländern aber schon).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Zumindest innerhalb des Schengenverbunds ist kein Reisepass notwendig, um sich von Land zu Land zu bewegen. Ich glaube nicht, dass man nun darauf bestehen kann, dass die sich alle Reisepässe zulegen, nur um sich "korrekt" ausweisen zu können. Mindestens in diesem Rahmen wirst Du daher die nationalen Ausweise akzeptieren müssen - was übrigens bei mir in der Rechtsantragsstelle Alltag ist.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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