Erbschaft und Eidesstattliche Versicherung

  • Hallo,
    bei folgender Fallkonstelation brauch ich mal eineEinschätzung.
    Ein Ehepaar ist gemeinsamer Besitzer eines Hauses. DerEhemann verstirbt, es wird aber nichts veranlasst, die Frau wohnt weiterhin indem Haus.
    Einige Jahre später kommt die Frau ins Heim, die Kinderwollen das Haus verkaufen um die Heimkosten zu decken.
    Jetzt kommt das Problem das die Erbfolge eingehalten werdenmuss. Die Frau soll eine eidesstattliche Versicherung beim Nachlassgerichtabgeben. Sie ist mittlerweile ziemlich dement und das daher nicht kann. Es gibt allerdings eine notarielle Vollmachtzugunsten der Kinder. Das Nachlassgericht meint jetzt, das diese nichtausreicht um die Eidesstattliche Versicherung abgeben zu können und bestehtdarauf das eine Betreuung für dieses Rechtsgeschäft eingerichtet werden muss.
    Frage ist, 1. weshalb sollte eine notarielle Vollmacht nichtausreichend sein und
    2. Sollte esallerdings tatsächlich ein Vertretungsverbot hier geben dann könnten die Kinderauch nicht als Betreuer dieses abgeben, wobei seitens des Gerichts gesagt wirddas es da keine Einschränkungen geben würde.
    Gruß
    Roland Steinmann

  • Irgendwas fehlt im Sachverhalt - wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliegt und die genannten "Kinder" Abkömmlinge des Mannes sind, sind sie Miterben und einer von ihnen kann versichern.

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