Hallo!
Folgender Fall
Festsetzung nach § 49 RVG
1. VU über einen Streitwert von ca. 9000 €
Klageerweiterung auf ca. 36000 €
PKH-Antrag
1. VU hinsichtlich 27000 €
2. VU hinsichtlich 9000 €
Anwalt beantragt 1,2 Gebühr über 9000 € und 0,5 Gebühr über 27000 €, PKH wurde ab Antrag bewilligt, 1. Termin daher nicht erfasst.
Ich würde ihm lediglich eine 0,5 über 36000 € geben, da er innerhalb der PKH nur einen Säumnistermin wahrgenommen hat. Richtig oder Holzweg?