Folgender Fall: 2014 wurde von mir eine Zwangssicherungshypothek auf dem Wohnungseigtum von L. eingetragen. Es war eine Zwischenverfügung zu erlassen und vor Eintragung erhielt ich in anderer Akte Kenntnis, dass L bereits 2013 verstorben war. Dies habe ich später übersehen und die Zwasihyp. eingetragen.
Später Amtswiderspruch für die unbekannten Erben der L eingetragen.
Es schließt sich ein zähes Grundbuchberichtigungsverfahren an. Sohn O. weigerte sich Erbschein und Grundbuchberichtigung zu beantragen, da er angeblich nicht Alleinerbe sei bzw. weitere Erben unbekannt. Schließlich Erbschein (von einem Gläubiger beantragt), der O als Alleinerben ausweist.
Es läuft mittlerweile die Zwangsversteigerung (anderer Gläubiger) und Nachlassinsolvenz. O wehrt sich mit diversen Schriftsätzen gegen die Versteigerung, gegen den Erbschein und gegen die verbindliche Aufforderung unter Zwangsgeldandrohung die Grundbuchberichtigung zu beantragen.
Er beantragt aber die Löschung der Zwangsicherungshypothek, da er "Teilerbe" sei.
Ist das ein Fall der offensichtlichen Unrichtigkeit und könnte ich auf diesen hin Antrag löschen ?
Vielen Dank!