Bezeichnung des Schuldners im Insolvenzantragsverfahren

  • Hallo in die Runde,

    ich habe ein Problem mit der korrekten Bezeichnung des Schuldners im Insolvenzantragsverfahren und dem damit im Zusammenhang stehenden Auskunftsersuchen des Sachverständigen.

    Der Beschluss des Insolvenzgerichts bezeichnet den Antragsteller wie folgt: "ABC Sonnenstudio, Straße, PLZ, Ort, vertreten durch Herrn XY, Geschäftsführer"
    Hier ist mein erstes Problem; müsste es nicht heißen: "Herr XY, auch als Inhaber der Firma......"?

    Wir führen ein Konto für die "Herr XY und Herr Z GbR - ABC Studio". Die Adresse der GbR stimmt mit dem Beschluss des Gerichts überein, die Bezeichnung der Firma weicht "geringfügig" ab.

    Der Sachverständige fordert nun auf Basis des o.a. Beschlusses Kontoübersichten der GbR an. Meiner Meinung nach kann ich aber über die Geschäftsverbindung der GbR keine Auskunft erteilen, da über deren Vermögen ein Insolvenzantrag nicht gestellt ist und auch die Firmenbezeichnung von der Bezeichnung im Beschluss abweicht.

    Nachfragen beim Sachverständigen haben nun ergeben, dass es sich bei dem Antragsverfahren nur um das Vermögen des Herrn YX handelt. :gruebel:

    Wie seht ihr die Problematik?

  • Ein Beschluss, der die Einholung von Bankauskünften decken soll, ohne Genehmigung des Schuldners? :respekt:respekt:respekt

    Nein, da habe ich mich falsch bzw. gar nicht ausgedrückt. Der Schuldner hat schon eine Einwilligungserklärung erteilt. Allerdings - und das ist mein Problem - die Firmenbezeichnung im Beschluss deckt sich nicht eindeutig mit der Kontobezeichnung bei uns.

    Einmal editiert, zuletzt von Michel_aus_L (20. April 2018 um 07:52)

  • So lange es sich bei dem ABC Sonnenstudio um ein Einzelunternehmen handelt, gibt es ja - zumindest rechtlich - keine Trennung zwischen Person XY und dem ABC Sonnenstudio, dies ist letztlich nur die Firmierung. Insofern sollte der Beschluss tatsächlich lauten: "Herr XY, firmierend unter: ABC Sonnenstudio" oder sonstwas...

  • Und trotzdem ist das Konto eines der GbR, weder des Einzelkaufmanns noch seiner Firma. Für wen läuft den nun das Insolvenzverfahren?

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Und trotzdem ist das Konto eines der GbR, weder des Einzelkaufmanns noch seiner Firma. Für wen läuft den nun das Insolvenzverfahren?

    Nach Rücksprache mit dem Sachverständigen nur über das Vermögen des Herrn XY.....

  • Dann bekommt er nur Einsicht auf die Konto, die ihn als Privatperson betreffen, erst mal. Alles andere muss im Zweifel im Rahmen der Prüfung der Gesellschafteranteile der GbR erfolgen. Aber ich denke, da nur der Schuldner selbst und nicht die GbR in Insolvenz ist, kannst du nur diese Informationen rausgeben.

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  • pffenbar ist dieser gerichtliche Unfug irgendwie wieder unterwegs;der tauch immer mal wieder auf und entzieht sich jedweder Fahndung :D

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    :daumenrau

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