Hallo in die Runde,
ich habe ein Problem mit der korrekten Bezeichnung des Schuldners im Insolvenzantragsverfahren und dem damit im Zusammenhang stehenden Auskunftsersuchen des Sachverständigen.
Der Beschluss des Insolvenzgerichts bezeichnet den Antragsteller wie folgt: "ABC Sonnenstudio, Straße, PLZ, Ort, vertreten durch Herrn XY, Geschäftsführer"
Hier ist mein erstes Problem; müsste es nicht heißen: "Herr XY, auch als Inhaber der Firma......"?
Wir führen ein Konto für die "Herr XY und Herr Z GbR - ABC Studio". Die Adresse der GbR stimmt mit dem Beschluss des Gerichts überein, die Bezeichnung der Firma weicht "geringfügig" ab.
Der Sachverständige fordert nun auf Basis des o.a. Beschlusses Kontoübersichten der GbR an. Meiner Meinung nach kann ich aber über die Geschäftsverbindung der GbR keine Auskunft erteilen, da über deren Vermögen ein Insolvenzantrag nicht gestellt ist und auch die Firmenbezeichnung von der Bezeichnung im Beschluss abweicht.
Nachfragen beim Sachverständigen haben nun ergeben, dass es sich bei dem Antragsverfahren nur um das Vermögen des Herrn YX handelt.
Wie seht ihr die Problematik?