Einwilligung in künstliche Befruchtung - Vaterschaft/Sorgeerklärung vor Zeugung?

  • In der Praxis werden bei Einwilligungen in Inseminationen häufig auch schon Vaterschaftsanerkenntnisse/Sorgeerklärungen abgegeben. Eine Vaterschaftsanerkennung kann ja schon vor der Geburt des Kindes erfolgen, § 1594 Abs. 4 BGB, Sorgeerklärungen auch, § 1626b Abs. 2 BGB. Die Frage ist aber, ob "vor Geburt" auch schon "vor Zeugung" umfasst. Dies ist sehr umstritten (vgl. Staudinger 1594 Rn. 50 sowie 1626a Rn. 8 ff). Aber wie verfährt die Praxis? Werden derartige Erklärungen vor Zeugung akzeptiert? Falls jemand hierzu praktische Erfahrungen hat, wäre ich für Feedback dankbar. Gruß Andydomingo.

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